banner
Nachrichtenzentrum
Unser Online-Service ist jederzeit für den Geschäftsverkehr geöffnet.

VRDP30000

Jul 10, 2023

Diese Art von Geräten wird aufgrund ihrer Einstellbarkeit häufig in Krankenhäusern eingesetzt. Es ist für die Verwendung durch Krankenhauspatienten im Allgemeinen konzipiert und nicht nur für chronisch kranke oder behinderte Patienten. Es kann nicht gesagt werden, dass Überbetttische „ausschließlich für die Nutzung durch eine behinderte Person konzipiert“ sind, und es besteht kein Anspruch auf Erleichterung gemäß Punkt 2(g) – siehe VRDP05100.

Das Gericht befasste sich mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung eines Überbetttisches. In der Werbeliteratur wurden die Überbetttische als „Flo-Top-Überbetttische“ mit freitragender Konstruktion beschrieben, die denen ähnelten, die man in Geschäften für den Hausgebrauch kaufen kann, jedoch mit dem Hauptunterscheidungsmerkmal, dass die Höhe auf Knopfdruck nach oben oder unten verstellt werden kann Bewegen Sie sich mit dem verstellbaren Bett nach oben, wenn es aufgepumpt ist. Der Tisch war eindeutig eine Hilfe für chronisch kranke und behinderte Menschen und wurde von diesen genutzt, kam jedoch nicht für die Nullbesteuerung in Frage. Bei der Urteilsverkündung sagte der Vorsitzende des Tribunals:

„Wir sind der Meinung, dass der besondere Wert des Tisches für chronisch Behinderte keineswegs ausreicht, um daraus schließen zu können, dass der Tisch ausschließlich für sie entworfen wurde, und eine Prüfung des von den Beschwerdeführern vorgelegten Tisches bestätigt unsere Ansicht.“ Wir haben uns gefragt; Lassen uns das Aussehen und die Funktionsweise dieses Tisches, wenn wir die Worte in ihrer gewöhnlichen und natürlichen Bedeutung verwenden, vermuten, dass er „ausschließlich für den Gebrauch“ durch eine chronisch behinderte Person konzipiert wurde? Wir können nur sagen, dass der Tisch für alle Arten von Krankenhauspatienten äußerst praktisch und praktisch war und nicht für eine bestimmte Klasse konzipiert wurde.“

Die im Princess Louise Scottish Hospital (1412) (oben) erwähnte Gerichtsentscheidung ist hilfreich bei der Prüfung von Waren, die für den Einsatz in Krankenhäusern bestimmt sind.